Keine Ausreise vor der 16. Woche bei Katzenkindern!
Ich bitte zu beachten, daß alle Katzenkinder ab der 12. Woche eine Tollwutimpfung erhalten (geht erst ab der 12. Woche) und ab diesem Datum 30 Tage verstreichen müssen, damit die Tiere ausreisen dürfen. Somit können keine Katzenbabies mehr vor der 16. Woche verschickt werden!
Quelle:
http://www.x-axis.net/eu-einreisebestimmungen.html
Auszug für EU-Länder:
Reisen innerhalb der Europäischen Union:
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen alle Hunde, Katzen und Frettchen folgende Grundbedingungen erfüllen:
- sie müssen mittels Mikrochip oder – übergangsweise bis 02.07.2011 mittels lesbarer Tätowierung – individuell gekennzeichnet sein;
- sie müssen eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben, d.h. die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage, höchstens aber 12 Monate vor der Reise erfolgt sein und das Tier muss zum Zeitpunkt der Impfung mindestens drei Monate alt gewesen sein;
- für die Tiere muss ein korrekt ausgestellter EU-Heimtierpass, in dem Impfung und Kennzeichnung eingetragen sind, mitgeführt werden
Re: Keine Ausreise vor der 16. Woche bei Katzenkindern!
Zitat:
Zitat von Sonja
Ich bitte zu beachten, daß alle Katzenkinder ab der 12. Woche eine Tollwutimpfung erhalten (geht erst ab der 12. Woche) und ab diesem Datum 30 Tage verstreichen müssen, damit die Tiere ausreisen dürfen. Somit können keine Katzenbabies mehr vor der 16. Woche verschickt werden!
Quelle:
http://www.x-axis.net/eu-einreisebestimmungen.html
Auszug für EU-Länder:
Reisen innerhalb der Europäischen Union:
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen alle Hunde, Katzen und Frettchen folgende Grundbedingungen erfüllen:
- sie müssen mittels Mikrochip oder – übergangsweise bis 02.07.2011 mittels lesbarer Tätowierung – individuell gekennzeichnet sein;
- sie müssen eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben, d.h. die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage, höchstens aber 12 Monate vor der Reise erfolgt sein und das Tier muss zum Zeitpunkt der Impfung mindestens drei Monate alt gewesen sein;
- für die Tiere muss ein korrekt ausgestellter EU-Heimtierpass, in dem Impfung und Kennzeichnung eingetragen sind, mitgeführt werden
diese Daten sind vom 1.5.2005
und
Zitat:
Sehr junge Tiere
Die Mitgliedstaaten gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist.
ist im Moment unter den aktuellen Angaben nicht zu finden. Ich wühle aber weiter in den Paragraphen rum. Wenn sich übers WE nicht wirklich was tut, werde ich alle offiziellen Ämter am Montag anrufen und mir das schriftlich geben lassen. Im Moment ist also :thumbs: angesagt.